Sinkende Inzidenz und Lockerungen: Diese Regeln gelten ab Donnerstag in Hagen

Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 85,3 beim Robert Koch-Institut liegt Hagen den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 100. Bleibt der Inzidenzwert einer Kommune oder eines Kreises fünf Werktage unter dem jeweiligen Schwellenwert, entfällt ab dem übernächsten Tag die Bundesnotbremse und die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht Lockerungen vor. Somit gibt es auch in Hagen ab Donnerstag, 3. Juni, (Fronleichnam) Öffnungen in den Bereichen Kontakte, Bildung und Betreuung, Einkaufen, Freizeit, Kultur und Sport.

Ausgangs- und Kontaktbeschränkung
Die mittels Bundesnotbremse verhängte Ausgangsbeschränkung täglich von 22 bis 5 Uhr entfällt in Hagen ab Donnerstag, 3. Juni, um 0 Uhr. Außerdem dürfen sich dann maximal zwei Haushalte ohne Personenbegrenzungen treffen. Für immunisierte Menschen (geimpft oder genesen) gelten keine Kontaktbeschränkungen; bei Treffen mit nicht immunisierten Personen werden sie nicht mitgezählt.

Maskenpflicht besteht weiterhin
Die Regelungen in der Coronaschutzverordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske, einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Alltagsmaske für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, bleiben bestehen. Speziell für Hagen gilt darüber hinaus weiterhin eine Maskenpflicht in den bereits bekannten, öffentlichen Bereichen rund um den Hauptbahnhof, auf dem Bahnhofsvorplatz, in der Innenstadt, in den Stadtteilzentren Boele, Haspe, Hohenlimburg und Hohenlimburg-Elsey und in einem Umkreis von 50 Metern um Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Außengastronomie darf öffnen
Die Außengastronomie in Hagen darf ab Donnerstag, 3. Juni, (Fronleichnam) unter bestimmten Vorschriften wie Rückverfolgbarkeit, Test- und Platzpflicht sowie den üblichen Schutz- und Hygieneregeln öffnen. Die Maskenpflicht gilt nicht am Sitzplatz. Das Verzehrverbot im Umkreis von gastronomischen Einrichtungen entfällt. Die Testpflicht entfällt bei immunisierten Personen.

Einzelhandel ohne Termin und Test
Nach dem Feiertag ab Freitag, 4. Juni, können Einzelhandel und andere Ladengeschäfte – auch wenn sie nicht der Grundversorgung dienen – wieder ohne Testpflicht und Terminvereinbarung öffnen. In diesen Geschäften darf sich eine Person pro 20 Quadratmeter Ladenfläche aufhalten.

Schulen starten im Präsenzunterricht
Alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hagen bieten wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte an. In den Hagener Gymnasien findet Präsenzunterricht nach dem Feiertag ab Freitag, 4. Juni, statt. Die übrigen Schulen starten nach dem beweglichen Feiertag am Freitag erst ab Montag, 7. Juni, mit dem Präsenzunterricht. Die Teilnahme ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden. Die Tests finden in den Schulen statt. Alternativ kann ein anerkanntes, nicht mehr als 48 Stunden altes Zertifikat eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgelegt werden.

Kultureinrichtungen
Der Betrieb von Kultureinrichtungen mit vorheriger Terminbuchung, Rückverfolgbarkeit und Beachtung sonstiger Schutz- und Hygienemaßnahmen ist wieder möglich, wobei die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen eine Person pro 20 Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche nicht übersteigen darf.

Städtische Museen und Stadtarchiv
Auch die Museen der Stadt Hagen und das Stadtarchiv öffnen unter den für Kultureinrichtungen genannten Auflagen wieder. Das Kunstquartier mit dem Osthaus Museum und dem Emil Schumacher Museum startet seinen Betrieb ab Dienstag, 8. Juni. Das Museum Wasserschloss Werdringen ist ab Donnerstag, 10. Juni, wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Der Hohenhof bleibt aufgrund von Renovierungsarbeiten zunächst geschlossen. Terminbuchungen für die Museen werden per E-Mail an museen@stadt-hagen.de oder unter Telefon 02331/207-2740 entgegengenommen.