Termine in der Ausländerbehörde bequem online vereinbaren

Wer einen Termin in der Ausländerbehörde vereinbaren möchte, kann dies ab sofort online erledigen. Termine für Vorsprachen können direkt unter https://terminvergabe.hagen.de gebucht werden, alternativ können Interessierte eine Terminbuchung auf der städtischen Internetseite www.hagen.de unter „Politik & Verwaltung“, „Online-Services“, „Online-Dienste“ und schließlich unter dem Punkt „Terminvergabe online“ vornehmen.

Auf der Seite können Besucherinnen und Besucher die zuständige Behörde und im Anschluss das jeweilige Anliegen auswählen. Aus den freien Terminvorschlägen kann dann die gewünschte Uhrzeit ausgewählt, eine Anmeldung durchgeführt und der Termin reserviert werden. Der gebuchte Termin muss im Anschluss über eine E-Mail, die der jeweiligen Person nach der Reservierung zugeschickt wird, bestätigt werden.

Termine können bis zu drei Wochen im Voraus gebucht werden, immer montags schaltet die Stadt neue Termine frei. Sollten keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits vergeben. Das Angebot ist ebenfalls von mobilen Geräten wie zum Beispiel Smartphones und Tablets uneingeschränkt nutzbar, die Vergabe per Telefon oder per E-Mail entfällt. Termine stehen zu den bekannten Sprechzeiten immer montags und donnerstags von 14.30 bis 17 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr zur Verfügung. Zu diesen Zeiten ist auch eine Hotline unter Telefon 02331/207-6000 zu erreichen. Hier können Fragen zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten besprochen werden.

Die Stadtverwaltung Hagen reagiert mit dieser Umstellung auf die durch die Coronapandemie geänderte Kommunikation mit der Verwaltung und die damit einhergehende, hohe Anzahl eingehender E-Mails für benötigte Terminvereinbarungen. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich für Informationstechnologie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen mit Hochdruck abgestimmt und umgesetzt. Die Online-Terminvergabe stellt eine Bereicherung für Hagener Bürgerinnen und Bürger dar und trägt zur Entlastung der Mitarbeitenden in der Verwaltung