Jahrelange Haftstrafen für Wohnungseinbrecher

Dortmund. Bereits am 13.12.2017 verurteilte das Landgericht Münster drei
Männer aus Bosnien-Herzegowina zu langjährigen Haftstrafen wegen
Wohnungseinbrüchen. Den Tätern (41, 41 und 49 Jahre alt) kam die
hiesige Ermittlungskommission (EK) „Engel“ auf die Schliche: Sie
waren im Herbst 2016 nach Deutschland eingereist, um von Wuppertal
und Essen aus überwiegend im Münsterland in Einfamilien- und
Reihenhäuser einzusteigen. Nachdem sie Terrassentüren und Fenster
aufgehebelt oder die Scheiben eingeschlagen hatten, stahlen sie
Bargeld, Schmuck, Elektronikartikel und Dokumente. Staatsanwaltschaft
und Polizei werteten zahlreiche Daten aus, so dass das Gericht zu der
Überzeugung kam, dass die Männer für mindestens acht vollendete und
vier versuchte Wohnungseinbrüche verantwortlich sind. Ein 41-Jähriger
und der 49-Jährige wurden zu jeweils acht Jahren Freiheitsstrafe, der
weitere 41-Jährige zu sechs Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt. Sie saßen seit ihrer Festnahme Ende Januar 2016 in
Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschat Dortmund
geführt. Dieser war das Verfahren zugewiesen worden, weil die
zuständige Dezernentin seit Jahren mit der Ermittlungskommission
„Engel“ zusammenarbeitet.

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