Neue Baumpflegesatzung: Unterwegs mit dem städtischen „Baumprüfer“ Pascal Przybyla

„Alles im besten Zustand“, stellt Pascal Przybyla fest, während er im Hagener Volmepark eine Kaukasische Flügelnuss begutachtet und ihr kritisch auf die Füße beziehungsweise Wurzeln schaut. Die Laubbaumart gilt als besonders schützenswertes Naturdenkmal. Ausgestattet mit Diagnosehammer, Maßband und geschultem Blick ist Przybyla unterwegs. Wer ihn begleitet, dem werden die Augen für Bäume geöffnet. Er kümmert sich in der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hagen um die Sachbearbeitung der neuen Baumpflegesatzung, die seit drei Monaten gültig ist.      

Bei seinen Arbeitseinsätzen demonstriert Pascal Przybyla, wie eine Baumkontrolle abläuft: Art, Größe, Wert und Abstand zu Gebäuden – all dies muss er bei den Besichtigungen beachten. Es geht um die Sicherheit von Mensch und Natur. Mit seinem geschulten Blick kann Pascal Przybyla das Alter und Leiden von Bäumen erkennen.       

Bäume schützen das Klima        
Vor allem in den dicht besiedelten Hagener Stadtteilen sind Bäume von herausragender Bedeutung. Verschönern sie doch nicht nur das Landschaftsbild, sondern tragen auch erheblich zum Klimaschutz bei. Um den Baumbestand vor Ort zu erhalten und zu fördern, haben die politischen Gremien der Stadt Hagen 2018 eine neue Baumpflegesatzung beschlossen. Sie regelt, ob eine Baumfällung erlaubt ist, wo Ersatz und Ausgleich zu erfolgen haben oder welche Ausnahmen gelten. „Nicht jeder Baum, der sich im Wind bewegt, ist gefährlich und auch das Verlieren von Totholz stellt keinen Grund für eine Fällung dar“, macht Pascal Przybyla deutlich und erklärt: „Stattdessen ist jeder Baum individuell zu betrachten.“     
Wenn Bürger einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Baumpflegesatzung stellen, rückt er mit seinem Equipment an. Geschützt sind alle Laubbäume – außer genutzte Obstbäume – Mammutbäume, Sumpfzypressen und Eiben, die einen Stammumfang von 100 Zentimetern gemessen in ein Meter Höhe haben, auf einem privaten Hausgrundstück mit einer Mindestgröße von 350 Quadratmetern stehen und deren Stamm sich mindestens zehn Meter von bestehenden Gebäuden entfernt befindet.        
Bei jeder Baumbesichtigung ist also zunächst der Umfang des Stammes festzustellen. Danach erfolgt eine Vitalitätsprüfung, bei der es um die Kontrolle sichtbarer Defekte oder Schadsymptome geht. Liegen Hinweise auf Schäden vor, sind weitere Untersuchungen notwendig. Gegebenenfalls muss ein Baumgutachter her, der die Vitalität des Baumes genauer unter die Lupe nimmt sowie Bruch- und Standsicherheit überprüft.      

Genehmigungen durch das Umweltamt       
Pascal Przybyla betont: „Nicht nur die Stadt ist für ihre Bäume zuständig. Jeder sollte auf das Grün achten, was auf dem eigenen Grundstück wächst. Eine Fällung ist vorrangig von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt.“ Der passende Antrag lässt sich auf www.hagen.de/umweltamt ganz einfach online ausfüllen und an das Umweltamt versenden. Auch eine Antragstellung auf dem herkömmlichen Postweg ist natürlich möglich. Für jeden zu fällenden Baum sind Fotos und ein Lageplan einzureichen.        

Falls jemand die Satzung ignoriert, drohen empfindliche Strafen, die bis zu 50.000 Euro pro Baum betragen können. „Die Bäume sollten – wenn sie gesund sind – so lange wie möglich stehen bleiben“, empfiehlt Przybyla und verweist auf die Vorteile einer reichen Baumlandschaft: „Die Lebensraumerweiterung für Tiere, die Abkühlung des Klimas und die enorme Bedeutung für ein attraktives Landschaftsbild sind hervorzuheben.“     

Fragen rund um das Thema Baumpflegesatzung in Hagen beantwortet Pascal Przybyla unter Telefon 02331/207-4636 oder per E-Mail an pascal.przybyla@stadt-hagen.de. Weitere Informationen sowie die gesamte Baumpflegesatzung finden Interessierte auch auf www.hagen.de/umweltamt.