Die renaturierte Lenne ist ein beliebtes Ausflugsziel für Besucherinnen und Besucher – gleichzeitig bieten die neu angelegten Steilufer und Kiesinseln einen wichtigen Lebensraum für heimische Vogelarten. Auch in diesem Jahr brüten wieder Uferschwalben und Flussregenpfeifer an der renaturierten Lenne. Zum Schutz der gefährdeten Tiere bittet das Umweltamt der Stadt Hagen alle Hagenerinnen und Hagener, die Kiesbänke und Inseln während der Brutzeit von April bis September nicht zu betreten: Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Nist- und Brutstätten sind gut getarnt
Während Uferschwalben Bruthöhlen in die Steilufer graben, legen Flussregenpfeifer ihre Eier in eine flache Mulde auf den Kiesbänken und -inseln. Ihre Eier und Küken sind perfekt getarnt und deshalb leicht zu übersehen. Daher ist es wichtig, dass die Kiesbänke und Inseln während der Brutzeit von April bis September nicht betreten und Hunde an der Leine geführt werden. Auch Lärm und das Werfen von Steinen können die Elternvögel zur Flucht veranlassen, sodass die Gelege oder Bruthöhlen ohne Schutz und Wärme zurückgelassen werden.
Untere Naturschutzbehörde ergreift Schutzmaßnahmen
Die Ansiedlung der beiden Vogelarten ist nicht nur ein erfreuliches Ergebnis der Renaturierungsmaßnahmen, sondern bringt auch eine große Verantwortung für Hagen mit sich. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind alle europäischen Vogelarten geschützt und dürfen nicht getötet, gefangen oder bei ihrer Brut gestört werden. Auch ihre Lebensstätten dürfen nicht beseitigt oder beschädigt werden. Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet.
Als Sonderordnungsbehörde ist die untere Naturschutzbehörde Hagen verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Artenschutzgesetze. Schon im vergangenen Jahr hat sie Maßnahmen zum Schutz der Brutvögel ergriffen. So wurde entlang der Ruhrtalstraße zur Beruhigung der Auewiesen des rechten Lenneufers ein Zaun errichtet und ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet. Dieses Halteverbot erstreckt sich auch auf die land- und wasserwirtschaftlich genutzten Einfahrten entlang der Ruhrtalstraße. Außerdem wurden Infotafeln aufgestellt und die Schutzgebiete mit Naturschutzschildern gekennzeichnet.
Regelmäßige Kontrollen sollen Vögel schützen
Die untere Naturschutzbehörde rechnet auch in diesem Sommer mit vielen Besucherinnen und Besuchern an der renaturierten Lenne und weist vorsorglich schon jetzt auf die Verbote im Rahmen des Artenschutzes hin. Um dessen Einhaltung vor Ort zu gewährleisten, wird die Behörde mit der Unterstützung von Ordnungsamt und Polizei regelmäßige Kontrollen durchführen. Verstöße gegen die Zugriffsverbote – egal ob vorsätzlich oder aus Unwissenheit – werden ordnungsbehördlich verfolgt. Von April bis September sind das Betreten der Steilufer sowie der Kiesbänke und Inseln, freilaufende Hunde, Lärm, Partys, Zelten, Grillen, und Lagerfeuer explizit verboten. Die renaturierte Lenne soll dem Wohl von Mensch und Natur dienen sowie gleichzeitig Erholung und Lebensraum bieten. Diesem Ziel hat sich die untere Naturschutzbehörde verschrieben und hofft auf die Mitarbeit und das Verständnis der Hagener Bürgerinnen und Bürger. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite www.hagen.de/lennetal.