Bei einer Verkehrskontrolle leistete ein 23-Jähriger am
Dienstag (23.05.) Widerstand und beleidigte Polizisten auf sexueller Grundlage.
Gegen 21.15 Uhr fuhr der Hagener mit einem BMW in der Hochofenstraße mit
überhöhter Geschwindigkeit auf einen Parkplatz und kam hierbei einer
Streifenwagenbesatzung entgegen. Nachdem er geparkt hatte, sprachen die Beamten
den Mann, der in Begleitung eines 22-Jährigen war, an.
Der 23-jährige Hagener gab an, dass die Fahrt bereits beendet sei und die
Polizei seiner Meinung nach daher keine Ermächtigung habe, eine
Verkehrskontrolle durchzuführen. Er weigerte sich, seinen Führerschein sowie
Fahrzeugschein auszuhändigen. Auch nachdem ihm eröffnet wurde, dass die
Kontrolle rechtmäßig ist, folgte er den Anweisung der Beamten nicht. Sein
Begleiter wurde ebenfalls aufgefordert sich auszuweisen, da er Zeuge im
Ordnungswidrigkeitenverfahren ist, er weigert sich auch seinen Ausweis
vorzuzeigen.
Auch im weiteren Verlauf blieb der 23-Jährige verbal aggressiv. Er baute sich
bedrohlich vor den Einsatzkräften auf, als ihm eröffnet wurde, dass er zur
Feststellung der Identität nach Ausweispapieren durchsucht wird. Aus
Eigensicherungsgründen wollten die Beamten ihm vor der Durchsuchung Handfesseln
anlegen. Sie forderten den Hagener deshalb dazu auf, seine Hände auf den Rücken
zu führen. Auch dieser Anweisung kam der Mann nicht nach, er leistete
stattdessen Widerstand und wehrte sich gegen die Fesselung. Erst nachdem er zu
Boden gebracht wurde, konnten die Einsatzkräfte ihm die Handschellen anlegen und
ihn durchsuchen. Hierbei fanden die Polizisten den Ausweis sowie Führerschein
des 23-Jährigen, der einen Polizisten auf sexueller Grundlage beleidigte und
bedrohte. Auch die Personalien seines Begleiters konnten anschließend
festgestellt werden. Er hatte die Widerstandshandlungen mit seinem Smartphone
gefilmt.
Die Einsatzkräfte fertigten eine Strafanzeige gegen den 23-Jährigen und sowie
einen Bericht an das Straßenverkehrsamt, zur Überprüfung der Geeignetheit zum
Führen eines Kraftfahrzeuges. Gegen den 22-jährigen Begleiter fertigten die
Beamten darüber hinaus eine Strafanzeige wegen der Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und von
Persönlichkeitsrechten. Sie beschlagnahmten sein Handy.