Engagierte, zivilgesellschaftliche
Organisationen und Initiativen in Hagen können ab sofort
wieder einen Antrag auf Förderung im Rahmen des
Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das
Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-
Westfalen auch im Jahr 2023 insgesamt zwei Millionen Euro
zur Verfügung. Die Stadt Hagen erhält aus dem Programm
19.000 Euro Fördermittel. Das Schwerpunktthema des
Förderprogramms lautet in diesem Jahr „Zukunft gestalten –
nachhaltiges Engagement leben“. „Das Landesprogramm ist
eine großartige Unterstützung für das Engagement in
Hagen“, so Oberbürgermeister Erik O. Schulz und fügt hinzu
„Ich danke allen, die sich für unsere Stadt stark machen“.
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes
Nordrhein-Westfalen, Andrea Milz, erklärt: „Ich freue mich,
dass die Engagierten in Nordrhein-Westfalen mit dem
Schwerpunktthema für die Förderperiode 2023 eine
zusätzliche Unterstützung erhalten, um das Thema
Nachhaltigkeit mit dem eigenen Engagement zu verbinden.“
Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen
beispielsweise auch Initiativen. So können auch
Nachbarschaftsinitiativen, die etwas für die Gemeinschaft im
Stadtteil initiieren möchten, einen Antrag einreichen.
Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung
können auf der Internetseite http://www.engagiert-in-nrw.de
abgerufen werden. Die Antragstellung ist über das Portal
http://www.engagementfoerderung.nrw ab dem 1. Januar 2023
möglich.
Bei Fragen zu den Projektideen können sich Interessierte an
Michaela Ochsenfahrt, Fachbereich des
Oberbürgermeisters bei der Stadt Hagen, unter Telefon
02331/207-2730 oder E-Mail michaela.ochsenfahrt@stadt-
hagen.de wenden. Antworten auf zahlreiche Fragen finden
Interessierte auf der städtischen Internetseite
http://www.hagen.de unter dem Menüpunkt „Leben in Hagen“,
„Gesellschaft und Soziales“ und anschließend „Ehrenamt“.
Das neue Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das
Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die
Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für
das Land Nordrhein-Westfalen. Engagierte und
zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen
eines breiten Beteiligungsprozesses den Bedarf an
zusätzlichen Förderzugängen, insbesondere Programmen
der Kleinstförderung, geäußert.