Führerscheinstelle der Stadt Hagen: Termine zum Umtausch alter Führerscheine

Die Führerscheinstelle der Stadt Hagen informiert: Aktuell steht der Umtausch der vor 1999 ausgestellten, grauen oder rosa Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 an. Diese Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Zu beachten ist, dass der Umtausch ausschließlich persönlich mit den notwendigen Unterlagen in der Führerscheinstelle beantragt werden kann.

Terminanfragen zur Antragstellung können unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums des Führerscheininhabers unter der Mailadresse ordnungsamt@stadt-hagen.de oder unter Telefon 02331/207-5000 gestellt werden. Die Führerscheinstelle bittet darum, die Terminvergabe online für diesen Zweck nicht zu nutzen. Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind ein biometrisches Lichtbild, der Personalausweis, der alte Führerschein sowie eine Umtauschgebühr von 24 Euro (EC-Kartenzahlung).

Führerscheininhaber anderer Geburtsjahrgänge, insbesondere diejenigen vor 1953 und nach 1958, werden gebeten, von Anfragen abzusehen, da diese Umtauschfristen frühestens 2023 enden.

EU-Richtlinie: Führerscheine werden fälschungssicher
Nach einer innerhalb der EU-Staaten vereinbarten Richtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So sollen Führerscheine, die innerhalb der EU im Umlauf sind, nach und nach einheitlich und damit fälschungssicher ausgestaltet werden.  Wann der Umtausch jeweils erfolgen muss, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins und dem Geburtsjahr des Inhabers beziehungsweise der Inhaberin. Weitere Informationen und Antworten auf viele Fragen hierzu beantwortet die Webseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574.