
Verwaltungsgericht bestätigt Fackelverbot
Dortmund | Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am heutigen Tag ein Fackelverbot der Dortmunder Polizei im Rahmen einer rechtsextremistischen Versammlung vom 12. Dezember 2017 einhundertprozent bestätigt.
Die Polizei Dortmund hatte bei dieser Versammlung Fackeln und
ähnliche Beleuchtungskörper im Rahmen einer Auflage verboten. Neben
Brandschutzbedenken vertrat die Dortmunder Polizei die Auffassung,
dass ein Fackelmarsch von Rechtsextremisten ausschließlich auf die
Einschüchterung der Bevölkerung und Andersdenkender ausgelegt und
auch dazu geeignet war. Diese Einschüchterungstaktik der Dortmunder
Rechtsextremisten war dann auch der Hauptgrund für die
versammlungsrechtliche Auflage.
Mit Entscheidung vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht die
Auflage der Polizei Dortmund bezogen auf den Einzelfall aus 2017
bestätigt. Die Auflage hat damit Bestand und bietet zukünftig für
gleichgelagerte Versammlungslagen eine gute Grundlage.
„Rechtsextremisten, die mit Fackeln durch unsere Stadt ziehen,
sind ein unerträglicher Anblick und eine gezielte Provokation gegen
die Demokraten in unserer Stadt. Die letzten Ereignisse in Marten
haben gezeigt, was Rechtsextremisten mit martialischem Auftreten für
Bilder erzeugen können. Umso mehr begrüße ich die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts, unserer Argumentation zu folgen“, so
Polizeipräsident Gregor Lange.