Röspel freut sich über Änderungen im Teilhabegesetz: Bedenken aus dem Wahlkreis ausgeräumt

Der Deutsche Bundestag hat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel freut sich, dass im parlamentarischen Verfahren noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden auch aus Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis und Betroffenen reagiert wurde. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu.
Im Teilhabegesetz werde nun endgültig klargestellt, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll, erläutert Röspel. Die jetzigen Regelungen bleiben bis 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst. Zudem würden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, sagt Röspel. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen habe außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.
Mit dem Teilhabegesetz werde die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe her ausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher könnten so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten, ergänzt Röspel: „Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27 600 Euro verzehnfachen und 2020 weiter auf rund 50 000 Euro ansteigen.“
Röspel betont aber, dass man prüfen müsse, ob ein solches „sozialpolitisches Großprojekt“ auch tatsächlich so umgesetzt wird, wie man es beabsichtigt habe. Zentrale Neuregelungen würden darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erprobt und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersucht.

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