Die Reform des nordrhein-westfälischen Beamtenrechts war Thema einer
Informationsveranstaltung des ver.di-Bezirks Südwestfalen für Landes- und
Kommunalbeamte.
Nachdem der Referent, Gewerkschaftssekretär Ortwin Bickhove-Swiderski, die
anstehenden Veränderungen vorgestellt hatte, waren sich die Anwesenden in
folgender Einschätzung einig:
- Mit Enttäuschung nehmen die Beamten zur Kenntnis, dass die rot-grüne
Landesregierung entgegen zahlreicher Beteuerungen in der Vergangenheit, die
ursprünglich zeitlich befristeten Sonderopfer bei Arbeitszeit, Bezahlung und
Beihilfe dauerhaft festschreiben will.
Auf diesem Weg werden den Staatsdienern im Vergleich zum Jahr 2005 jährlich
2 Mrd. Euro als Beitrag zur Haushaltssanierung abverlangt.
- Während Verschlechterungen im Rentenrecht stets ins Beamtenrecht übernommen
werden, vermissen die Beamten nun eine analoge Regelung zum abschlagsfreien
Renteneintritt für langjährig Versicherte.
- Vermisst wird auch eine Lösung zur Vereinbarkeit von Pensions- und Rentenan-
sprüchen beim Wechsel in die Privatwirtschaft (Altersgeld).
- Unter dem Aspekt der leistungsgerechten Bezahlung muss endlich ein Beförderungs-
anspruch bei Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben definiert werden.
- Die Regelungen zum Gesundheitsschutz und zur Weiterbildung gehen in die richtige
Richtung, müssen jedoch mit Finanzmitteln hinterlegt werden, da sie sonst von
haushaltsrechtlichen Bestimmungen infrage gestellt werden.
„In einer Gesamtwürdigung sehen wir z.B. im Laufbahnrecht und familienpolitischen
Themen durchaus Verbesserungen zur bisherigen Rechtslage. Der Wortbruch bei den
Sonderopfern wiegt schwer und wir hätten uns durchaus den Mut zu einer echten
Modernisierung des Dienstrechts gewünscht.“ fasst Thomas Köhler, Vorsitzender des
ver.di-Bezirkes Südwestfalen, zusammen.
„Es gilt nun, im Rahmen der parlamentarischen Beratung Nachbesserungen zu
erwirken. Daran werden wir arbeiten!“