Volmarstein. Eltern von Kindern mit Behinderung müssen ihr Testament besonders gestalten. Nur dann bringt die Erbschaft den Kindern maximalen Nutzen. Um dieses Thema geht es am kommenden Donnerstag, 24. September, um 18.30 Uhr bei einem Vortrag in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der Evangelischen Stiftung Volmarstein. Referent ist Christoph Kapp, Fachanwalt für Sozialrecht. Der Eintritt ist frei. Hintergrund des Vortrags: Kinder mit Behinderung beziehen in der Regel bedarfsabhängige Sozialleistungen. Das Testament ihrer Eltern muss deshalb so abgefasst werden, dass der Nachlass dem Kind möglichst umfassend zur Verfügung steht, ohne dass Sozialbehörden darauf zugreifen können. Dadurch wird etwa gesichert, dass Kinder mit Behinderung Rücklagen fürs Alter bilden können. In seinem Vortrag zeigt Christoph Kapp u.a. konkrete Möglichkeiten für eine rechtssichere Gestaltung sogenannter „Behinderten-Testamente“. Außerdem gibt er Hinweise, wie man bestehende Testamente überprüft. Am Ende gibt es reichlich Zeit für Nachfragen. Mit Sozialrechtler Kapp, dessen Kanzlei in Darmstadt ist, arbeitet die Volmarsteiner Behinderten-Werkstatt regelmäßig zusammen. So schult er Mitarbeiter, die die Werkstatt-Beschäftigen mit Behinderung im Alltag anleiten.