3.500,- Euro wegen Straßenverkehrsgefährdung
Dortmund – Bundespolizisten nahmen gestern Mittag einen kosovarischen Staatsangehörigen fest. Der Mann wollte mit einem Flug aus Cluj (Rumänien) kommend, am Dortmunder Flughafen einreisen.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellte sich heraus, dass die
Staatsanwaltschaft Freiburg den Mann per Haftbefehl suchte. Grund war
ein Urteil des Amtsgerichts Staufen im Breisgau. Dieses hatte den
22-Jährigen, im Juli 2013, zu einer Geldstrafe von 3.500,- Euro,
wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt.
Vermutlich weil er seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, zahlte er
die Geldstrafe bis gestern nicht. Ob er das Urteil vergessen hatte,
als er gestern nach Deutschland einreisen wollte, ist nicht bekannt.
Weil der 22-Jährige nicht im Besitz des geforderten Geldbetrages
war, transferierte ein Familienangehöriger das Geld aus der Schweiz.
Die Begleiterin des Mannes holte den Geldbetrag bei der Bank ab und
„erkaufte“ damit die Freiheit des 22-Jährigen.
Anschließend wurde ihm die Einreise gestattet.