(14:05 Uhr) Im Stadtgebiet ist das Grillen auf öffentlichen Flächen und Grünanlagen verboten. Darauf weist die Stadt Wetter (Ruhr) hin. Das gilt insbesondere für die direkt an den Wald grenzende Wiese auf dem Harkortberg, wo gerade in der Sommerzeit bei längerer Trockenheit erhöhte Waldbrandgefahr besteht. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass das unerlaubte Grillen mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die entsprechende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Wetter (Ruhr)“ ist auf der städtischen Homepage (www.stadt-wetter.de/5820.html) einzusehen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden die Einhaltung des Grillverbotes verstärkt kontrollieren