(10:58 Uhr) Wetter/Ruhr – Am 18. Mai tritt das überarbeitete Ladenöffnungsgesetz NRW in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes dürfen zum Beispiel Bäckereien wieder am Pfingstsonntag öffnen, müssen jedoch am Pfingstmontag geschlossen bleiben.